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ENERGIEAUSWEISE

Warum einen Energieausweis?

Die Europäische Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden verpflichtet sämtiche Mitgliedstaaten der EU, einen Energieausweis für Gebäude gesetzlich vorzuschreiben. Der Energieausweis bietet Mietern, Pächtern und Käufern von Immobilien die Möglichkeit, den energe-tischen Zustand eines Objekts und die damit verbundenen Energiekosten einzustufen. Seit 2014 erhalten Gebäude zudem sogenannte Energielabel, wie man sie schon bspw. von Elektrogeräten kennt.

Neben einer unabhängigen Information des Verbrauchers über den Energieverbrauch hat der Energieausweis das Ziel, die Energie-effizienz von Gebäuden zu verbessern.

 

Einen Energieausweis benötigt:

 

  • jeder Verkäufer einer Immobilie

  • jeder Vermieter bei Neuvermietung

  • Eigentümer/Makler bei Inserierung

  • private Gewerbebesitzer und Be-hörden mit >500qm NF sowie mit Publikumsverkehr 

Verbrauchsausweis 
Wohn-/Nichtwohngebäude

Der verbrauchsorientierte Energieausweis basiert auf der Ermittlung des Energie-verbrauchs für Raumheizung und Warm-wasseraufbereitung. Diese Form des Ener-gieausweises bewertet die energetische Qualität des Objekts überwiegend nach dem Nutzerverhalten seiner Bewohner/Nutzer.

Dazu werden die Gesamtverbrauchsdaten aus den letzten 3 Abrechnungsperioden (jeweils 365 Tage) zur Berechnung herangezogen. Als Mieter finden Sie die erforderlichen Angaben zum Energiever- brauch auf den Jahresendabrechnungen Ihres Energieversorgers.

Bei Nichtwohngebäuden sind zusätzlich die Angaben zum Gesamtstromverbrauch mit einzubeziehen.

 

Ein Verbrauchsausweis genügt bei:

 

  • Wohngebäuden bis 4 WE, die den energetischen Standard der WSchVO 1977 erfüllen (ab Bj. 1978)

  • Wohngebäuden mit > 4 WE unabhängig ihres Baujahres

  • Nichtwohngebäuden unabhängig ihres Baujahrs und der Anzahl ihrer Nutzungseinheiten

Bedarfsausweis
Wohngebäude
 

Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis basiert der  bedarfsorientierte Energie- ausweis  auf der Ermittlung des Ener-giebedarfs für Raumheizung und Warm-wasseraufbereitung unabhängig vom je-weiligen Nutzerverhalten. Diese Form des Energieausweises bewertet die energetische Qualität des Objekts auf Grundlage verschiedener Faktoren wie Geometrie, Art und Aufbau der wärmeübertragenden Umfassungsfläche sowie vorhandener Anlagentechnik.

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Ein Bedarfsausweis ist erforderlich bei:

 

  • Wohngebäuden bis 4 WE, die vor Inkrafttreten der WSchVO 1977 errichtet worden sind und den dort formulierten energetischen Standard  nicht erfüllen

 

 

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