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ENERGIEEFFIZIENT

BAUEN & SANIEREN

Fördermittel

Welche Fördermittel kann ich in Anspruch nehmen?

Um Hausbesitzer oder solche, die es werden wollen, bei Ihrem Vorhaben, eine energetisch sanierte Immobilie zu erwerben oder eine bestehende zu sanieren, zu unterstützen, stellt sowohl das BAFA (Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) als auch die KfW-Förderbank verschiedenste Möglichkeiten bereit, Unterstützung in Form von Zuschüssen oder vergünstigten Krediten zu erlangen.

 

Nachfolgend habe ich für Sie die wesentlichen Förderprogramme dargestellt. Die Angaben sind unverbindlicher Natur.

 

Falls Sie Fragen haben, rufen Sie mich dazu gern an oder nutzen Sie das folgende Kontakt-formular:

 

 

 

Weitere Informationen zu den Förder-programmen sowie Förderbedingungen der KfW-Bank sowie der BAFA finden Sie unter folgenden Links:

 

 

 

 

 

Unter anderem können einzelne Förderpro-gramme untereinander kumuliert werden, sodass Sie eine maximal mögliche Förderung erreichen können. Ich berate Sie diesbezüglich gern.

Es sind stets die Förderbedingungen und technischen Mindestvoraussetzungen der Fördermittelgeber zu beachten! Bitte informieren Sie sich unter den vorstehenden links zu den entsprechenden Fachinhalten. 

KfW-Förderprogramme (Liste der wesentlichen Programme) 

Förderprogramm

 

Wohngebäude - Kredit

Programm 261

(Effizienzhaussanierung)

 

Einzelmaßnahmen

Wohngebäude

Programm 358/359

 

Wohneigentum Familien

Programm 308

(Effizienzhaussanierung)

 

Wohngebäude

Heizungsförderung

Programm 458

​

Klimafreundlicher Neubau

im Niedrigpreissegment

Programm 296

​

Klimafreundlicher Neubau

Programm 297/298

​

​

Wohneigentum Familien

Programm 300

(Neubau)

 

​

 

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Förderart

 

Kredit

 

 

 

Ergänzungskredit

 

 

 

Kredit

 

 

 

Investitionszuschuss

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Kredit

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Kredit

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Kredit

 

 

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Förderkonditionen (Stand 06.06.2025) 

 

ab 2,32% eff. Jahreszins, Kreditsumme bis zu

150.000 Euro je WE, Tilgungszuschuss von 5% bis zu 45% je WE.

 

ab 0,01% eff. Jahreszins, Kreditsumme bis zu

120.000 Euro je WE, Tilgungszuschuss über Programm BAFA BEG-EM

​

ab 0,35% eff. Jahreszins, Kreditsumme bis zu

150.000 Euro je WE, Tilgungszuschuss über

Programm 261

​

30% bis max. 70% Zuschuss je WE (Basisförderung + Effizienzbonus + Geschwindigkeitsbonus)

​

ab 1,14% eff. Jahreszins, Kreditsumme bis zu

100.000 Euro je WE, kein zusätzlicher Tilgungszuschuss, mindestens EH55

 

ab 2,34% eff. Jahreszins, Kreditsumme bis zu

100.000 Euro je WE, kein zusätzlicher Tilgungszuschuss, mindestens EH40

​

ab 0,34% eff. Jahreszins, Kreditsumme bis zu

270.000 Euro je WE, kein zusätzlicher Tilgungszuschuss, mindestens EH40

BAFA-Förderungen (Zuschussförderung)

Förderkonditionen (Stand 06/2025) 

 

Grundfördersatz 15% je Wohneinheit und Kalenderjahr,

Investitionssumme max. 30.000 Euro/WE

​

​

Grundfördersatz 15% je Wohneinheit und Kalenderjahr,

Investitionssumme max. 30.000 Euro/WE

​

Grundfördersatz 15% je Wohneinheit und Kalenderjahr,

Investitionssumme max. 30.000 Euro/WE

​

50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern

​

50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten

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Förderprogramm

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BEG-EM Einzelmaßnahmen

Gebäudehülle

(Dach / Fenster / Fassade)

​

BEG-EM Einzelmaßnahmen

Anlagentechnik (außer Heizung)

​

BEG-EM Heizungsoptimierung​

​

​

ISFP (EBW)

"individueller Sanierungsfahrplan"

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